Letzte Aktualisierung: 4. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rengine Aarnio
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Rengine Aarnio (CHE-436.488.894, Basel, Schweiz, nachfolgend «Rengine» oder «Auftragnehmerin») und deren Vertragspartner (nachfolgend «Kunden»). Das Angebot von Rengine richtet sich dabei ausschliesslich an Geschäftskunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Rengine stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Rengine, insbesondere für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit 3D-Produktvisualisierungen, wenn Rengine sie dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es insbesondere durch Abdruck auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Einzelverträgen oder durch Verweis auf die Aufschaltung auf der Webseite (www.rengine.ch). AGB früherer Fassungen werden bei Abweichungen durch die neueste Fassung ersetzt. Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen Rengine und dem Kunden.
1. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation von Leistungsangeboten und Paketen auf der Website von Rengine stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Rengine oder durch die schlichte Aufnahme der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin zustande.
2) Für Leistungsumfang, einzelne Leistungen, Liefertermine oder sonstige Vertragsbestandteile ist grundsätzlich der jeweilige Einzelvertrag massgebend. Leistungen, die im Einzelvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages. Es handelt sich dabei um Arbeiten nach Ziff. 1 Abs. 3) hiernach, welche gesondert vergütet werden. Sind der Leistungsumfang, einzelne Leistungen, Liefertermine oder sonstige Vertragsbestandteile im Einzelvertrag unklar, unvollständig oder widersprüchlich formuliert, gelten die im zugrundeliegenden Angebot von Rengine ausgewiesenen Leistungen und Bedingungen als vereinbart. 3) In keinem Fall im Leistungsumfang enthalten ist die Erstellung vollständiger Digital Twin Plattformen oder Konformität mit industrierelevanten DT-Standards. Es existieren marktfähige Plattformlösungen die Blender-basierte Assets via OpenUSD oder ähnlichen Schnittstellen in Digital-Twin-Umgebungen überführen können. Dieser Überführungsprozess und der Betrieb solcher DT-Plattformen liegen ausserhalb des Leistungsumfangs von Rengine und erfordern separate Vereinbarungen mit spezialisierten Anbietern.
4) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs erfordern eine schriftliche Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind nicht möglich. Rengine wird den Kunden über die voraussichtlichen Mehrkosten und zeitlichen Auswirkungen informieren, bevor mit der Umsetzung der Änderungen oder Erweiterungen begonnen wird. Auch bei Angeboten mit einem definierten Leistungsumfang (Festpreis) sind nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gesondert zu vergüten. Alle diese Zusatzleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet. Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze.
5) Konzepte, Unterlagen und sonstige Vorarbeiten, welche im Rahmen eines Pitches oder einer Offertstellung erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Rengine. Es handelt sich dabei um eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen, soweit sie nicht ausdrücklich als kostenfrei vereinbart wurden. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen eines zustande gekommenen Vertrages gestattet.
6) Die Auftragnehmerin kann nach eigenem Ermessen qualifizierte Subunternehmerinnen, Subunternehmer und Hilfspersonen für die Leistungserbringung beiziehen. Die Haftung für Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2) Wird für die Erbringung einer Dienstleistung ein Fixpreis (Pauschale) vereinbart, deckt dieser sämtliche im Einzelvertrag genannten Aufwendungen von Rengine.
3) Der Fixpreis gründet auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannten Tatsachen. Sollten sich diese Grundlagen während der Realisierung des Projekts wesentlich ändern und war dies für Rengine nicht voraussehbar, so kann Rengine eine Anpassung des Fixpreises verlangen. Der Mehraufwand wird, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet. Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze.
4) Wenn Projekte Dienste von Drittanbietern integrieren (z. B. Google Analytics, Google Search Console, Zahlungsdienstleister etc.), gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Plattformen im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Dritten. Entsprechende Dienste können mit eigenständigen Abonnementgebühren verbunden sein. Rengine übernimmt keine Verantwortung für Änderungen der Preise oder der Verfügbarkeit seitens dieser Drittanbieter.
5) Der Kunde leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswerts zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Eingang der Zahlung beginnt die Produktionsplanung.
6) Der Restbetrag in Höhe von 50 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist mit Bereitstellung der fertigen Lösung in der Testumgebung fällig. Die Übertragung der Nutzungsrechte sowie die Lieferung der Lösung zur Bereitstellung auf der Infrastruktur des Kunden erfolgen erst nach Eingang der vollständigen Zahlung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion. Insbesondere alle digitalen Vermögenswerte und Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Rengine.
7) Bei umfangreichen Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten ist Rengine berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt in regelmässigen Abständen Zwischenabrechnungen zu stellen.
8) Ist ein laufendes Projekt zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback oder Mitwirkung des Kunden angewiesen, und steht deshalb für einen Zeitraum von mehr als drei (3) Wochen ohne Fortschritt still, so hat Rengine das Recht, für alle bis dahin erbrachten Leistungen die Schlussrechnung zu stellen. Die Verpflichtung, das Projekt fertigzustellen, bleibt hiervon unberührt und lebt wieder auf, sobald der Kunde seine Mitwirkung wiederaufnimmt und die Zahlung erfolgt ist.
9) Die unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden kann zudem zu Mehraufwendungen von Rengine führen, welche dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze
10) Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen zur Zahlung fällig.
11) Falls eine Rechnung nicht bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum beglichen wird, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Rengine kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % p.a., pro Mahnung eine Mahngebühr zwischen CHF 10.00 und CHF 25.00 sowie Ersatz aller sonstigen Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen. Weiter behält sich Rengine in einem solchen Fall das Recht vor, die Arbeit am betreffenden oder auch an anderen Projekten des Kunden einzustellen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
3. Verrechnungs- und Forderungsabtretungsverbot des Kunden 1) Jede verrechnungsweise Tilgung bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung des Schuldners. 2) Ansprüche gegen Rengine darf der Kunde nur mit deren vorgängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
4. Termine, Allgemeine Erfüllungsbedingungen, Verzugsfolgen bei Nichterfüllung
1) Erfüllungsort für sämtliche Pflichten von Rengine aus dem Vertrag und sämtlichen Rechtsbeziehungen zum Kunden ist der Sitz von Rengine.
2) Verbindlich sind ausschliesslich die von Rengine schriftlich zugesicherten Erfüllungstermine. Diese verlängern sich angemessen, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich ändert.
3) Im Falle eines Stillstands des Projekts aus Gründen, die nicht ausschliesslich von Rengine zu vertreten sind (z. B. ausstehendes Kundenfeedback, ausstehende Freigaben, unklarer Abstimmungsbedarf, Ressourcenengpässe beim Kunden, Streiks, verspätete Lieferung durch die Lieferanten von Rengine, höhere Gewalt etc.), ruhen sämtliche vereinbarten Termine und Fristen für die Dauer des Stillstands. Neue Termine werden nach Wiederaufnahme des Projekts einvernehmlich festgelegt. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Stillstands sind ausgeschlossen. Die Regelungen gem. Ziff. 2 Abs. 8) und 9) hiervor bleiben davon unberührt. 4) Zeichnen sich Verzögerungen gegenüber schriftlich zugesicherten bzw. angemessen verlängerten Erfüllungszeitpunkten ab, so informiert Rengine den Kunden.
5) Bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer nachträglichen Vertragserfüllung bzw. bei unbenutztem Ablauf der angesetzten Nachfrist kann der Kunde innert fünf Tagen von der vereinbarten Vertragsleistung zurücktreten. Bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen von Rengine werden nach den Bestimmungen des Vertrags abgerechnet.
6) Dem Kunden stehen aus der nicht oder verspätet erfolgten Erfüllung keinerlei andere Ansprüche gegenüber Rengine zu. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Rengine, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen von Rengine. Die direkte Haftung der Hilfsperson gegenüber dem Kunden wird ebenfalls soweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist.
5. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
1) Die Website und die Dienstleistungen von Rengine werden auf einer "as is"- und "as available"-Basis bereitgestellt. Rengine übernimmt keine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die fehlerfreien Funktion der 3D-Konfiguratoren und -Visualisierungen. Eine Haftung für Ausfälle oder Sicherheitsprobleme, die auf Systemen des Kunden oder von Drittanbietern beruhen, ist ausgeschlossen. Es wird keine Garantie für die Kompatibilität mit zukünftigen Drittsystemen übernommen, insbesondere bei Änderungen an Schnittstellen, externen Protokollen oder Eingangsdaten. Abschliessend schuldet Rengine keinen Erfolg. 2) Rengine entwickelt interaktive 3D-Lösungen als visuelle Prototypen, die Design-Validierung, Variantenprüfung und interaktive Darstellung ermöglichen. Diese Modelle basieren auf polygonaler Geometrie und eignen sich als strukturelle Grundlage für spätere Digital-Twin-Integrationen über offene Standards (z. B. OpenUSD). Die Eignung setzt voraus, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten (insbesondere CAD-Daten und Toleranzinformationen) vollständig, korrekt und aktuell sind. Die gelieferten Modelle repräsentieren eine angenäherte geometrische Darstellung innerhalb der Grenzen der polygonalen Modellierungstechnologie. Sie ersetzen nicht die ursprünglichen CAD-Daten und sind nicht als metrologische Referenz für Messungen, Inspektion oder Fertigungszwecke geeignet.
3) 3D-Konfiguratoren und Visualisierungen dienen der Marketing-, Vertriebsunterstützungs-, Demonstrations- sowie der Engineering-Validierung (insbesondere Design Reviews, Konzeptvalidierung und digitale Prototypen). Sie stellen jedoch keine technischen Zeichnungen, Spezifikationen oder Blueprints dar und ersetzen nicht die fachgerechte technische Prüfung durch den Kunden. Soweit Lösungen für Engineering-Zwecke eingesetzt werden, dienen diese als visuelle Entscheidungshilfe. Sie ersetzen nicht die abschliessende technische Prüfung und Freigabe durch den Kunden anhand der massgeblichen CAD-Daten und technischen Dokumentationen. Der Kunde bleibt für alle technischen Entscheidungen vollumfänglich selbst verantwortlich.
4) Es wird nicht garantiert, dass die visuelle Darstellung den physischen Abmessungen, Toleranzen, Materialien oder der Leistung des tatsächlich hergestellten Produkts genau entspricht. Rengine haftet nicht für Schäden, die aus dem Vertrauen auf die visuelle Genauigkeit der 3D-Visualisierungen entstehen.
5) Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Abnehmer vor Bestellung von Teilen oder Tätigung von Investitionsentscheidungen alle kritischen Masse, Passungen und technischen Spezifikationen anhand der offiziellen nativen CAD-Dateien (STEP/IGES) oder technischen Datenblätter prüfen.
6) Jegliche Haftung von Rengine für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden sowie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Datenverlust oder Rufschädigung ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
7) Rengine schliesst zudem jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus.
6. Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt
1) Alle 3D-Modelle, Texturen und visuellen Assets, die speziell für die Lösung des Kunden erstellt wurden, werden dem Kunden bei vollständiger Zahlung übertragen. Der Kunde erhält ein ausschliessliches, weltweites, unbefristetes Nutzungsrecht an diesen Assets, einschliesslich des Rechts, sie zu modifizieren und zu unterlizenzieren. Vorbehalten bleibt Ziff. 11 hiernach. Das Urheberrecht verbleibt bei Rengine.
2) Rengine behält das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen wiederverwendbaren Frameworks, Interaktionsvorlagen, Codebibliotheken und Entwicklungsmethoden, die unabhängig entwickelt oder über Projekte hinweg angesammelt wurden, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, Drag-to-Rotate-Module, Exploded-View-Logik und UI-Komponentenvorlagen. Der Kunde erhält eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, weltweite, unbefristete Lizenz zur Nutzung dieser Komponenten als eingebetteter Teil ihres ausgelieferten Konfigurators. Der Kunde darf diese zugrundeliegenden Komponenten nicht extrahieren, weiterverkaufen oder dekompilieren, disassemblieren, rückentwickeln oder dies jeweils versuchen. Die Komponenten dürfen nicht in anderen Projekten und Lösungen, sei es intern oder für Dritte, verwendet werden.
7. Open-Source-Software und Drittanbieter-Komponenten
1) Rengine verfügt über eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche Lizenz proprietärer Runtime-Komponenten von Drittherstellern zur Nutzung der Software zum Erstellen von Anwendungen sowie zur Weitergabe der Software an Endnutzer, jedoch ausschliesslich in die von Rengine erstellten Anwendungen integriert. Zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter besteht dabei kein direktes Vertragsverhältnis. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese proprietären Komponenten zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verbreiten, weiterzuverkaufen oder anderweitig als in den von Rengine erstellten Anwendungen integriert zu nutzen. Es ist dem Kunden zudem nicht gestattet, diese Software ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder auf sonstige Weise zu modifizieren, noch ist es dem Kunden gestattet, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder dies zu versuchen. Ein Verstoss kann rechtliche Schritte des Herstellers zur Folge haben. Rengine behält sich das Recht vor, den Hersteller über mutmassliche Verstösse des Kunden gegen die vorliegende Bestimmung zu informieren. Der Kunde stellt Rengine von allen Ansprüchen frei, die aus der unbefugten Verwendung der Software entstehen.
2) Die von Rengine gelieferten 3D-Konfiguratoren sind für den Einsatz in WordPress-/WooCom merce-Umgebungen konzipiert. WordPress und WooCommerce sind kostenlose Open-Source-Software, die der Kunde eigenverantwortlich auf seiner eigenen Infrastruktur installiert und betreibt. Diese Komponenten werden von Rengine nicht bereitgestellt oder ausgeliefert.
3) In den von Rengine ausgelieferten Lösungen ist Open-Source- Software von Drittanbietern integriert. Diese Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen und Bedingungen des Herstellers. Die erforderlichen Urheberrechts- und Lizenzhinweise sowie vollständige Lizenztexte sind den ausgelieferten Dateien beigefügt. Alle Lizenzdokumente liegen im Verzeichnis /licenses/ des Lieferpakets. Diese Drittanbieter-Lizenzen gehen den Bestimmungen dieser AGB und allfälligen Individualvereinbarungen mit dem Kunden vor. Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung des ausgelieferten Konfigurators diesen Drittanbieter-Lizenzen unterliegt. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die entsprechenden Urheberrechtshinweise gemäss den jeweiligen Open-Source-Lizenzen anzubringen. Rengine kann zu diesem Zweck eine Vorlage für einen Urheberrechtshinweis zur Verfügung stellen.
4) Für Open-Source-Komponenten übernimmt Rengine keine Gewährleistung. Es werden seitens Rengine weder Gewährleistung noch Support für die zugrundeliegenden Drittanbieter-Softwares angeboten.
8. Mitwirkungspflichten und Rechte Dritter
1) Der Kunde stellt alle für die Erstellung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
2) Bleibt eine geschuldete Mitwirkung des Kunden aus, ist Rengine berechtigt, dies in Textform gegenüber dem Kunden festzustellen und auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen (insb. Terminverschiebung, Mehrkosten nach Ziff. 2 Abs. 9) oder Projektstillstand nach Ziff. 4 Abs. 3) hiernach) hinzuweisen. Widerspricht der Auftraggeber einer solchen Feststellung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang schriftlich und unter Angabe konkreter Gründe, gilt die Feststellung als einvernehmlich bestätigt. Rengine wird auf diese Rechtsfolge in der Feststellung ausdrücklich hinweisen.
3) Der Kunde versichert, dass er über die geistigen Eigentumsrechte an Dateien (z. B. STEP, IGES, STL, GLB) welche auf das sichere Portal von Rengine zur Verarbeitung hochgeladen werden oder über eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers zu deren Verwendung verfügt. Der Kunde stellt Rengine von allen Ansprüchen frei, die aus der unbefugten Verwendung solcher hochgeladener CAD-Dateien entstehen.
4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle hochgeladenen Dateien vor dem Upload auf Viren und sonstige Malware zu prüfen. Rengine haftet nicht für Schäden an Systemen oder Daten des Kunden, die durch Viren oder sonstige Malware in von Ihm hochgeladenen Dateien verursacht werden.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
1) Rengine verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere des Schweizerischen DSG und, sofern anwendbar, der DSGVO zu bearbeiten und zu schützen.
2) Soweit durch den Kunden Personendaten zur Bearbeitung an Rengine bekanntgegeben werden, ist der Kunde für die Einholung allfälliger erforderlicher Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.
3) Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Rengine, die unter https://rengine.ch/privacy-policy abrufbar ist.
4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Rengine sichert insbesondere zu, Kundenproduktdaten, Spezifikationen und unveröffentlichte Designs als vertrauliche Informationen zu behandeln und diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben. Vorbehalten bleibt Ziff. 1 Abs. 5) hiervor.
10. Datenaufbewahrung & Löschung
Hochgeladene CAD-Dateien werden während der Projektdauer sicher gespeichert. Sofern kein spezifischer Aufbewahrungszeitraum vertraglich vereinbart wurde, ist Rengine berechtigt, alle Kundendateien 30 Tage nach Projektabschluss dauerhaft von seinen Servern zu löschen. Rengine übernimmt keine Verantwortung für die Wiederherstellung gelöschter Dateien.
Rengine ist berechtigt, von den erstellten Lösungen Referenzmaterialien (z.B. Screenshots, Demoversionen) zu erstellen und unabhängig von der Löschung der Originaldaten gemäss Ziff. 10 hiernach weiterzuverwenden.
11. Referenzrecht
1) Der Kunde gewährt Rengine das Recht, die erstellten Lösungen zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Social-Media-Kanälen und in Präsentationen.
2) Ebenso gewährt der Kunde Rengine das Recht, den Firmennamen und das Logo des Kunden als Referenz anzugeben.
3) Wünscht der Kunde die Verwendung als Referenz nicht oder nur eingeschränkt, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Mitteilung vor Auftragserteilung.
12. Auditrecht Rengine ist berechtigt, die Einhaltung der Geschäftsbedingungen, insbesondere die Beschränkungen der Verwendung der Visualisierungen, Konfiguratoren und der damit verbundenen Lizenzen durch den Kunden zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, bei solchen Überprüfungen uneingeschränkt mitzuwirken und Zugang zu allen relevanten Systemen und Unterlagen zu gewähren.
13. Schriftformerfordernis Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Als Schriftform im Sinne dieser AGB gilt auch die Textform (E-Mail, Fax).
14. Widersprüche zwischen den Sprachen Bei allfälligen Unklarheiten und / oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, dem englischen oder dem in sonstigen Sprachen verfassten Text ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1) Für alle Verträge zwischen Rengine und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Rengine. Rengine ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
17. Änderungen der AGB Rengine behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Webseite von Rengine (https://rengine.ch) bekannt gemacht und treten jeweils mit der Aufschaltung in Kraft.
